Mindestanforderungen für Fahrzeuge um an den Testfahrten / Vergleichsfahrten etc. teilnehmen zu können
1.) Motorsport für Tourenwagen aller Fabrikate. (je nach Veranstaltung eventuell Tageslizenz oder Dauerlizenz notwendig)
2.) Fahrer: Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten, ggf. Karterfahrung etc., können unter Umständen auch Fahrer ab 16 Jahre zugelassen werden. Motorsportler sollten gesundheitlich fitt sein und bedenkenlos ein Fahrzeug führen können (ohne Alkohol- und/oder Drogenkonsum vor und während einer Veranstaltung)! „Verbissene Erfolgsstrategien und unfaire Fahrmanöwer“ sind absolut nicht erwünscht und werden sofort durch Ausschluss geahndet !!!
3.) Fahrerausrüstung/Bekleidung: - feuerfester, mindestens 3-lagiger Overall aus Nomexmaterial (keine Schrauberoveralls/nicht geprüfte Indoorkartanzüge etc.). Also möglichst mit FIA-Aufdruck (auch alt) - Rennfahrerschuhe, Rennfahrerhandschuhe werden empfohlen (Moon-Boots und Arbeitshandschuhe werden aber nicht zugelassen!) - Helm sollte mindestens eine E-- Zulassung haben und nicht älter als fünf Jahre sein. Stark beschädigte oder Helme ohne Zulassung werden natürlich nicht zugelassen. Achtung: Die Fahrerausrüstung wird ausnahmslos bei jeder Veranstaltung vom TK überprüft!
4.) Technische Abnahme: Bei jeder Veranstaltung wird eine technische Abnahme durchgeführt. Dabei festgestellte Mängel müssen sofort auf Anweisung behoben werden, in Ausnahmen spätestens bis zur nächsten Veranstaltung.
5.) Fahrzeugkennzeichnung: Startnummern müssen in mindestens 30 cm großen Zahlen an beiden Fahrzeugseiten (Tür / Seitenteil) ordentlich angebracht sein. Bei Doppelstartern müssen die Start-Nummern des nicht fahrenden Piloten bestens abgedeckt sein (kein 10mm flatterndes Iso-Band)!
6.) Karosserie: Sie muss äußerlich der Serie entsprechen. Zwei Außenspiegel sind Pflicht! Es können Kotflügelverbreiterungen/Spoiler montiert werden. Die Räder müssen ausreichend abgedeckt sein! Keine scharfen Kanten oder abstehende leisten etc.. Bis auf Sitz und Armaturenbrett können alle brennbaren Innenraumteile demontiert sein.
7.) Ausschluss: Fahrzeuge, die vom optischen oder technischen Zustand her dem Ansehen von Motorsportaktiv schaden können, werden nicht zugelassen bzw. mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
8.) Überrollkäfig: Ohne Ausnahme sind nur Käfige aus Stahl mit mindestens doppelten Flankenschutz erlaubt. Bei geschraubten Käfigen ist die Befestigung mit Gegenplatten auszuführen. Alle Schweißverbindungen sind sauber durchgeschweißt, nicht gepunktet oder „geklebt“!! (Motto: lieber ein Rohr zuviel, als ein Rohr zu wenig.) Zertifikat erwünscht. So könnte z.B. der Käfig aussehen:
9.) Türverkleidungen: Entweder original Türverkleidungen oder Verkleidungen aus Alu / Carbon etc. Hauptsache keine scharfen Kanten !
10.) Fahrersitz: Ein Sport-/Schalensitz ist vorgeschrieben und muss stabil befestigt werden.
11.) Gurte: Ein mindestens -4-Punkt-Gurt muss vorhanden und an vier „stabilen“ und möglichst originalen Punkten der Karosserie extrem sicher befestigt sein. (keine Karabinerhäkchen oder M8 Möbelschrauben !!!) Gerne gesehen werden 6-Punkt „Breite Gurte“. Wenn überhaupt Automatikgurte, dann nur elektrisch schaltbar (z.B.Schroth)
12.) Nascar-Netz: Im Bereich der Fahrertür muß ein sogenanntes Nascar-Netz montiert sein. Dieses Netz oder Gitter soll z.B. bei einem Überschlag und abgerissener Tür das Herausschleudern eines Armes verhindern. Also kann das Netz nicht an der Tür sondern muß am Käfig befestigt sein !!
13.) Feuerlöscher: Voll funktionierender Löscher mit mindestens 2 kg Inhalt. Eine vernünftige Befestigung mit Schnellverschluss muss vorhanden sein. Gerne auch komplette Löschanlage.
14.) Hauptstromschalter: (Nato-Knochen) ist Pflicht und muss die komplette Stromzufuhr bei Abschaltung unterbrechen, d.h., der Motor muß beim Betätigen tatsächlich sofort ausgehen. Schalter muß sowohl vom angeschnalten Fahrer, als auch von außen (Bereich linke A-Säule) betätigt werden können.
15.) Armaturenbretter: Es müssen serienmäßige Armaturenbretter oder gleichwertige aus Carbon oder Aluminium als ordentlicher Ersatz vorhanden sein und montiert sein. Keine scharfen Blechkanten
16.) Scheiben: Außer der Frontscheibe (natürlich aus Verbundglas) können alle Scheiben durch splitterfreie Kunststoffscheiben (z.B. Macralon) ersetzt werden.
17.) Scheibenwischer: mindestens ein Scheibenwischer vorn muss funktionieren und nur bei absolutem „Sonnenscheinwetter“ kann auf das Wasser der voll funktionsfähigen Scheibenwaschanlage verzichtet werden.
18.) Innenraumbelüftung: Um das Beschlagen der Scheiben zu vermeiden, wird eine ausreichende Belüftung der Windschutzscheibe gefordert. Keine Ab- oder Zu- oder Umlüftung.
19.) Bremsen: 2-Kreis-Bremssystem, (Feststellbremse)Handbremse oder per Regulierventil verstellbar. Eine einwandfreie Funktion ist natürlich Voraussetzung!!!
20.) Tank und Zubehör: Der Originaltank darf nicht an anderer Stelle montiert sein und muß ausreichend mit einer min 5mm Stahl- oder Aluplatte (Rutsche) nach unten hin abgedeckt sein. Alternativ ist der stabile Einbau eines Tanks mit max.Volumen von 20l innerhalb der Karosse (Käfig) erlaubt. Selbstverständlich müssen alle Tanks mit einer auslaufsicheren Belüftung versehen sein. Benzinleitungen, die wie Wäscheleinen unterm Auto hängen, sind sicherlich nicht mehr zeitgemäß!!!
21.) Batterie: Die Batterie muss entweder an der Originalstelle/-halterung gut befestigt sein oder in einem auslaufsicheren, säureresistenten Behälter auch im Fahrgastraum. Selbstverständlich extrem gut gesichert und Batteriepluspol gut abgedeckt.
22.) Haubenhalter und –sicherungen sind je 2 x an den Hauben vorn und hinten Pflicht.
23.) Beleuchtung: Mindestens alle original Scheinwerfer und Leuchten sollten montiert sein. Bremsleuchten und Blinker müssen natürlich auch funktionieren.
24.) Abschlepphaken: Je ein Haken muss vorne und hinten am Fahrzeug montiert und deutlich farblich gekennzeichnet sein.
25.) Motorentlüftung: Es muss mindestens ein Ein-Liter-Behälter vorhanden sein oder die originale Entlüftung. Ein fester Sitz der Schläuche, Klemmen oder Befestigungen ist Voraussetzung
26.) Geräusche / Abgase: Wie fast überall, ist die „Geräuschkulisse“ auf 98+2 dbA begrenzt. Und selbstverständlich sollte die Konvertierungsrate des Katalysators mehr als ausreichend sein.
27.) Umweltschutz: Im Fahrerlager muß beim Abstellen der Wettbewerbsfahrzeuge entweder eine auslaufsichere Schale (z.B. Aluwanne min. 600x500x40 mm) oder eine Folie, die die Umrisse des Fahrzeugs deutlich überschreitet, unter das Fahrzeug gelegt werden, um auslaufende Flüssigkeiten gänzlichst aufzufangen. Selbstverständlich ist jeder für seinen Müll verantwortlich!!! Liegengelassener Müll wird ab sofort kostenpflichtig dem Eigner zur eigenen Verwertung nachgeschickt!!!!!!!!
28.) Klasseneinteilungen: Sollte die Veranstaltung unter einem anderen Dachverband laufen (z.B. NAVC, ADAC, NACO, NNO, etc.) gelten natürlich deren speziellen Einzelbestimmungen !
29.) Sonderkonstruktionen: Etwaige Eigenbauten (z.B. Motorumbau von Frontantrieb zum Heckantrieb etc.) sollten zwecks Startzulassung schon vor der Veranstaltung mit Rennleiter bzw. TK Kontakt aufnehmen.
Verantwortung: Alle weiteren Komponenten eines Fahrzeugs, wie Lenkung, Spurstangenköpfe, Radlager, Achsaufhängung usw. usw., sind selbstverständlich in einem verschleißfreien Zustand !!!!
So, geht doch, oder? Na, denn mal Gass Euer „Kuddel“
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